
Malta kennt keine Erbschafts- und Schenkungsteuer, sie wurde 1992 abgeschafft. Beim Übergang von Immobilien fällt jedoch eine Steuer (transfer tax) in Höhe von 5 % aus dem Wert der Immobilie an, bei Rechtsübergängen unter Ehegatten nur aus der Hälfte des Wertes. Ein von Ehegatten selbstgenutztes Haus bleibt unter der Voraussetzung gänzlich ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftsteuer_in_Malta
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